Die Revision der Beklagten gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 18. Juni 2021 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.
Die Beklagten tragen die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert des Revisionsverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
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