I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und wurden in den Streitjahren 1986 bis 1988 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Die 1994 verstorbene Mutter des Klägers besaß einen Miteigentumsanteil an einem 1954 errichteten und in Wohnungseigentum aufgeteilten Zweifamilienhaus, das sie allein bewohnte. Ein weiterer Miteigentumsanteil gehörte dem Bruder des Klägers und dessen Ehefrau.
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