BFH - Urteil vom 17.12.2003
IX R 91/00
Normen:
AO § 42 ; EStG § 9 § 10 Abs. 1 Nr. 1 lit. a § 21 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1272
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 19.04.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 6554/94

VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

BFH, Urteil vom 17.12.2003 - Aktenzeichen IX R 91/00

DRsp Nr. 2004/11123

VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

1. Zu den Voraussetzungen eines Gestaltungsmissbrauchs bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen.2. Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts liegt bei Abschluss eines Mietvertrages unter Angehörigen nicht schon deshalb vor, weil ein bestehendes Nießbrauchsrecht aufgegeben und sodann zwischen Wohnungsrechtsinhaber und Eigentümer - ein fremdüblicher - Mietvertrag abgeschlossen und tatsächlich durchgeführt wird.

Normenkette:

AO § 42 ; EStG § 9 § 10 Abs. 1 Nr. 1 lit. a § 21 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und wurden im Streitjahr 1992 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Kläger ist Kaufmann und erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; die Klägerin ist Hausfrau.