I.
Auf der außerordentlichen Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft vom 29. September 2005 wurde zu TOP 2 mit Stimmenmehrheit folgendes beschlossen:
'Es wurde einstimmig wie folgt beschlossen:
Ein Bausachverständiger des TÜV-Rheinland wird über die Mängel am Balkon Trudslev - Bachmann/Deutsch und an der Tiefgaragenzufahrt ein Gutachten erstellen.
Die Firma S. wird letztmalig - mit Fristsetzung - zur Mängelbeseitigung aufgefordert. Sollte die Frist verstreichen, wird durch die Rechtsanwältin K. gegen die Firma S. eine entsprechende Klage eingereicht und die Sanierung des Balkons in Auftrag gegeben.
Ebenfalls wird dann gegen Frau N. G. u.a. wegen Verzögerung der Angelegenheit geklagt. Die Rechtsanwältin wird die Klage formulieren und einreichen.'
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