OLG Köln - Beschluss vom 20.12.2004
16 Wx 110/04
Normen:
WEG § 43 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2005, 226
ZMR 2005, 649
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 06.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 249/03
AG Bergheim - 15a WEG 44/02 - 11.8.2003,

WEG-Verfahren: Kein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Wirtschaftsplanes nach Genehmigung der Jahresabrechnung

OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2004 - Aktenzeichen 16 Wx 110/04

DRsp Nr. 2005/5537

WEG -Verfahren: Kein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Wirtschaftsplanes nach Genehmigung der Jahresabrechnung

Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über den Wirtschaftsplan entfällt regelmäßig mit Genehmigung der nachfolgenden Jahresabrechnung.

Normenkette:

WEG § 43 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten zu 1. und 2. sind die Mitglieder der im Rubrum bezeichneten Wohnungseigentümergemeinschaft. Wegen der Lasten und Kosten ist in der Teilungserklärung u. a. folgendes bestimmt:

§ 10

1. Die Wohnungs- bzw. Teileigentümer tragen alle Betriebskosten selbst, soweit sie getrennt erfasst werden.

2. die gemeinschaftlichen Bewirtschaftungskosten sind von den Wohnungseigentümern nach dem Verhältnis der ... Miteigentumsanteile zu tragen.

...

Die gemeinschaftlichen Bewirtschaftungskosten bestehen insbesondere aus

a) ...

b) Betriebskosten, wie zum Beispiel die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, die Kosten der Versicherung, die Kosten der Straßenreinigung, der Müllabfuhr, der Hausreinigung, der Reinigung der Außenanlagen, der Schornsteinreinigung, der Außenbeleuchtung sowie sonstige Betriebskosten, soweit sie mit der Bewirtschaftung der Gebäude und des Grundstückes zusammenhängen.

..."