Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 12. April 2018 - 7 Sa 102/17 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Anrechnung einer Vordienstzeit bei der Berechnung der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.
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