LG Köln, vom 27.07.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 37/00
AG Bergisch Gladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 35 II 37/99
Wohnungseigenstumsrecht; Nichtiger Mehrheitsbeschluß zu Lasten des Kernbereichs des Sondereigentums
OLG Köln, Beschluß vom 05.12.2000 - Aktenzeichen 16 Wx 121/00
DRsp Nr. 2001/7625
Wohnungseigenstumsrecht; Nichtiger Mehrheitsbeschluß zu Lasten des Kernbereichs des Sondereigentums
Ein auf Durchführung einer baulichen Maßnahme gerichteter Mehrheitsbeschluß ist dann nichtig, wenn in den Kernbereich eines Sondereigentumsrechts eingegriffen wird. Die Nichtigkeit kann auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist geltend gemacht werden.