I.
Die Parteien sind Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft K.-Straße in Homburg, die aus drei Gebäuden mit je 25 Wohneinheiten besteht. In der das Anwesen betreffenden Teilungserklärung sind als Gegenstand des gemeinschaftlichen Eigentums die "Lifte" bezeichnet (I C 1 i). Ferner ist bestimmt, dass die im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Anlagen auf gemeinsame Kosten dauernd in gutem Zustand zu erhalten sind und über die Vornahme großer Instandsetzungsarbeiten und die Aufbringung der hierfür erforderlichen Mittel die Wohnungseigentümer mit Mehrheit entscheiden.
Die Antragsteller sind Eigentümer einer Penthousewohnung in Block A der Anlage. In diesem Gebäude befindet sich ein 1972 errichteter Fahrstuhl, der nicht funktionstüchtig ist. Der Fahrstuhl wurde von den Antragstellern beziehungsweise ihren Mietern in den ersten Jahren sporadisch benutzt. 1990 wurde sein Betrieb eingestellt.
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