Die Antragstellerin ist Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft ...-Straße ... in O1. Sie ist durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vom 26.06.1989 (Bl. 4 d. A.) ermächtigt, als Verfahrensstandschafterin für die Wohnungseigentümer aufzutreten. Die Beteiligten streiten um die Entfernung einer Parabolantenne, die die Antragsgegner in der verglasten Loggia ihrer im Erdgeschoss liegenden Wohnung angebracht haben, an der ein öffentlicher Weg vorbeiführt.
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