OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 14.12.2005
20 W 441/03
Normen:
WEG § 23 § 43 § 45 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main - 2-9 T 183/03,

Wohnungseigentumsrecht: keine Anfechtung der Zurückweisung eines Beschlussanfechtungsantrags mittels unselbständiger Anschlussbeschwerde

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.12.2005 - Aktenzeichen 20 W 441/03

DRsp Nr. 2006/8294

Wohnungseigentumsrecht: keine Anfechtung der Zurückweisung eines Beschlussanfechtungsantrags mittels unselbständiger Anschlussbeschwerde

»Die Zurückweisung eines Beschlussanfechtungsantrages kann nach Ablauf der Beschwerdefrist mit der unselbstständigen Anschlussbeschwerde nicht mehr angefochten werden.«

Normenkette:

WEG § 23 § 43 § 45 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer der sich aus dem Rubrum ergebenden Liegenschaft. Sie streiten um die Gültigkeit von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung.