1. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 10.04.2024, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Wohnungseigentümergemeinschaft "... (Straße, Nr)" in ... (Ort 01) einen Betrag in Höhe von 100.651 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. Dezember 2021 zu zahlen.
7.Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben die Kläger zu 67 % und der Beklagte zu 33 % zu tragen. Die durch die Streithilfe verursachten Kosten werden den Klägern zu 67 % auferlegt. Im Übrigen trägt die Streithelferin die Kosten der Streithilfe selbst.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|