LAG Köln - Urteil vom 23.11.2017
7 Sa 325/17
Normen:
BGB § 130; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242; KSchG § 12;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 08.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 5138/16

Zugang einer unter Abwesenden abgegebenen empfangsbedürftigen WillenserklärungZugang einer an einen Empfangsboten abgegebenen WillenserklärungKeine Analogiefähigkeit des § 12 Abs. 2 KSchG im Hinblick auf andere Übermittlungsarten als die Aufgabe zur Post

LAG Köln, Urteil vom 23.11.2017 - Aktenzeichen 7 Sa 325/17

DRsp Nr. 2019/6780

Zugang einer unter Abwesenden abgegebenen empfangsbedürftigen Willenserklärung Zugang einer an einen Empfangsboten abgegebenen Willenserklärung Keine Analogiefähigkeit des § 12 Abs. 2 KSchG im Hinblick auf andere Übermittlungsarten als die "Aufgabe zur Post"

1. Wird dem Arbeitnehmer in einem gerichtlichen Vergleich die Option eröffnet, den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses herbeizuführen, indem er "schriftlich gegenüber der Beklagten bis zum Ablauf des 04.05.2016 erklärt, dass er das Arbeitsverhältnis bei der Beklagten fortsetzen wird", so muss die Erklärung, mit der die Option ausgeübt werden soll, der Beklagten spätestens am Tag des Fristablaufs im Sinne von § 130 Abs.1 S.1 BGB zugehen.2. § 12 KSchG ist im Hinblick auf andere Übermittlungsarten als die "Aufgabe zur Post" nicht analogiefähig.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.02.2017 in Sachen 3 Ca 5138/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 130; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242; KSchG § 12;

Tatbestand

Die Parteien streiten über den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses nach Abschluss eines Prozessvergleichs in dem Vorprozess Arbeitsgericht Köln 3 Ca 5016/15.