OLG Köln - Beschluß vom 08.11.1996
16 Wx 215/96
Normen:
WEG §§ 15, 27 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1997, 91
WuM 1997, 696

Zugangsregelung zum Gemeinschaftseigentum; Errichtung von Gemeinschaftseigentum durch einzelne Wohungseigentümer

OLG Köln, Beschluß vom 08.11.1996 - Aktenzeichen 16 Wx 215/96

DRsp Nr. 1997/3713

Zugangsregelung zum Gemeinschaftseigentum; Errichtung von Gemeinschaftseigentum durch einzelne Wohungseigentümer

»1. Die Eigentümergemeinschaft kann, soweit hierfür ein berechtigtes Anliegen besteht, mit Mehrheit beschließen, daß die einzelnen Wohnungseigentümer nur zusammen mit dem Verwalter den im Gemeinschaftseigentum stehenden Heizungskeller betreten dürfen. 2. Hat ein Wohnungseigentümer es in der Teilungserklärung übernommen, im Gemeinschaftseigentum stehende Teile des Bauwerks auf eigene Kosten zuerrichten (hier: Verfliesung des Terrassenbodens), so hat die Gemeinschaft einen Anspruch darauf, daß diese Arbeiten optisch und technisch einwandfrei ausgeführt werden. Sie kann dem Verwalter durch Mehrheitsbeschluß ermächtigen, diesen Anspruch gerichtlich durchzusetzen.«

Normenkette:

WEG §§ 15, 27 ;
Fundstellen
OLGReport-Köln 1997, 91
WuM 1997, 696