OLG Karlsruhe - Beschluss vom 01.12.2009
7 W 34/09
Normen:
ZPO § 66; ZPO § 70; ZPO § 71; ZPO § 485;
Fundstellen:
MietRB 2010, 43
NJW 2010, 621
NZM 2010, 129
Vorinstanzen:
LG Baden-Baden, vom 27.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 OH 10/07

Zulässigkeit des bedingten Beitritts eines einzelnen Wohnungseigentümers zu einem von der Eigentümergemeinschaft betriebenen selbständigen Beweisverfahren

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.12.2009 - Aktenzeichen 7 W 34/09

DRsp Nr. 2009/27039

Zulässigkeit des bedingten Beitritts eines einzelnen Wohnungseigentümers zu einem von der Eigentümergemeinschaft betriebenen selbständigen Beweisverfahren

Der Beitritt zu einem selbständigen Beweisverfahren ist bedingungsfeindlich. Wohnungseigentümer können dem von der Eigentümergemeinschaft betriebenen Verfahren auch nicht hilfsweise für den Fall beitreten, dass die Gemeinschaft nicht befugt sein sollte, Mängel am Sondereigentum geltend zu machen.

Tenor:

1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen das Zwischenurteil des Landgerichts Baden-Baden - 3 OH 10/07 - vom 27. Juli 2009 wird zurückgewiesen.

2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Normenkette:

ZPO § 66; ZPO § 70; ZPO § 71; ZPO § 485;

Gründe:

I.