OLG Düsseldorf - Beschluss vom 21.10.2008
I-3 Wx 240/07
Normen:
WEG § 45 Abs. 1 a.F.;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 25 T 297/07

Zulässigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung hinsichtlich des Verhaltens eines Mieters der Wohnungseigentümer

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2008 - Aktenzeichen I-3 Wx 240/07

DRsp Nr. 2009/8224

Zulässigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung hinsichtlich des Verhaltens eines Mieters der Wohnungseigentümer

Die Eigentümerversammlung hat Beschlusskompetenz hinsichtlich einer Aufforderung an einen Eigentümer, für ein gemeinschaftsverträgliches Verhalten seines Mieters Sorge zu tragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch den Beschluss lediglich ein gerichtliches Verfahren vorbereitet werden soll.

Tenor:

Die angefochtene Entscheidung und der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 24. April 2007 werden geändert.

Der Antrag der Beteiligten zu 1. wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1. hat die gerichtlichen Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Geschäftswert: 6.360 €.

Normenkette:

WEG § 45 Abs. 1 a.F.;

Gründe:

I.

Die Beteiligten zu 1. und 2. bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Beteiligte zu 1. hat ihr im ersten Obergeschoss gelegenes Sondereigentum seit 1998 an ihre Schwester vermietet, die die Wohnung mit ihrer minderjährigen Tochter bewohnt. Das Verhalten der Mieterin der Beteiligten zu 1. gab jedenfalls seit 2003 wiederholt Anlass zu Beanstandungen. Es war auch Gegenstand in mehreren Eigentümerversammlungen.