OLG Düsseldorf - Beschluss vom 22.10.2007
I-3 Wx 54/07
Normen:
BGB § 242 ; BGB § 1004 ; WEG § 21 Abs. 4 ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2 ; WEG § 22 Abs. 1 (n.F.) ; WEG § 22 Abs. 2 (n.F.) ;
Fundstellen:
NJW-RR 2008, 169
OLGReport-Düsseldor 2008, 133
WuM 2008, 53
ZMR 2008, 142
ZfIR 2008, 158
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 09.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 25 T 66/02
AG Solingen, - Vorinstanzaktenzeichen 18 II 51/01

Zum Anspruch eines Eigentümers auf Anbringung einer Wärmedämmung für Gebäudefassade auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Schimmelbildung nach (eigenmächtigem) Einbau von Isolierglasfenstern

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2007 - Aktenzeichen I-3 Wx 54/07

DRsp Nr. 2007/22424

Zum Anspruch eines Eigentümers auf Anbringung einer Wärmedämmung für Gebäudefassade auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Schimmelbildung nach (eigenmächtigem) Einbau von Isolierglasfenstern

»1. Entspricht die Fassadendämmung eines Gebäudes den zum Zeitpunkt seiner Errichtung geltenden DIN-Vorschriften, zeigen sich Jahre später - nach (eigenmächtigem) Einbau von Isolierglasfenstern - im Schlafzimmer der Wohnung erstmals Feuchtigkeitsschäden (Schimmel, Stockflecken) und stellt der Sachverständige einen zu hohen Taupunkt des Mauerwerks fest, so kann der betreffende Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft eine bauphysikalische Anpassung der Fassade weder als Beseitigung einer Störung seines Sondereigentums noch aus dem Gesichtspunkt einer ordnungsgemäßen Verwaltung als erstmalige Herstellung eines mangelfreien Zustandes oder als modernisierende Instandsetzung bzw. als Modernisierung verlangen. 2. Auf "Altfälle" ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht das zu einem der letzten Tatsacheninstanz entsprechenden Zeitpunkt geltende, sondern das aktuelle Recht (hier das WEG vom 26. März 2007 - BGBl.I, 370) anzuwenden.«

Normenkette:

BGB § 242 ; BGB § 1004 ; WEG § 21 Abs. 4 ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2 ; WEG § 22 Abs. 1 (n.F.) ; WEG § 22 Abs. 2 (n.F.) ;

Entscheidungsgründe:

I.