OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 07.12.2005
20 W 60/05
Normen:
WEG § 16 Abs. 2 § 26 § 27 § 28 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main - 2-9 T 407/04,

Zum Erlöschen der Verwaltervollmacht für laufendes Wohngeldbeitreibungsverfahren bei Bestellung eines neuen Verwalters

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 07.12.2005 - Aktenzeichen 20 W 60/05

DRsp Nr. 2006/2442

Zum Erlöschen der Verwaltervollmacht für laufendes Wohngeldbeitreibungsverfahren bei Bestellung eines neuen Verwalters

»In einem gegen einen Wohnungseigentümer gerichteten gerichtlichen Verfahren auf Zahlung von Wohngeldern, die von einem Verwalter in Vollmacht der Wohnungseigentümer betrieben wird, führt die Bestellung eines neuen Verwalters nicht automatisch zum Erlöschen der Vollmacht des Vorgängers.«

Normenkette:

WEG § 16 Abs. 2 § 26 § 27 § 28 ;

Entscheidungsgründe:

Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer der sich aus dem Rubrum ergebenden Wohnanlage. Sie streiten um die Zahlung von Abrechnungsbeträgen aus der Jahresabrechnung für das Jahr 2001, um Vorauszahlungen für die Monate Juli 2002 bis März 2003 und um Beiträge zu einer Sonderumlage. Die Wohnungseigentümer genehmigten auf ihrer Versammlung vom 25.06.2002 die Jahresabrechnung für das Jahr 2001. Nach der Einzelabrechnung für den Antragsgegner ergab sich hieraus ein Nachzahlungsbetrag von 2.142,27 EUR. Wegen der Einzelheiten der Einzelabrechnung und des Genehmigungsbeschlusses wird auf die Anlagen zur Antragsschrift (Bl. 23, 27 ff d. A.) Bezug genommen.