I.
Die Beteiligten zu 2 und 3 bilden die eingangs bezeichnete Wohnungseigentümergemeinschaft, die von dem Beteiligten zu 4 verwaltet wird.
Die Eigentumsanlage besteht aus 8 Ladenlokalen, einem viergeschossigen Hotel nebst separater Gaststätte, 47 Wohnungen und einer zweigeschossigen Tiefgarage mit insgesamt 164 Stellplätzen. Auf die Ladenlokale entfallen 3.539/10.000, auf das Hotel 1.941/10.000 und auf die Wohneinheiten 4.520/10.000 Miteigentumsanteile. Der Beteiligte zu 2 ist Wohnungseigentümer mit einem Miteigentumsanteil von 84/10.000.
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