OLG Koblenz - Urteil vom 08.12.2005
2 U 163/05
Normen:
BGB § 307 § 308 § 309 § 310 § 535 § 536 ;
Vorinstanzen:
LG Mainz, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 242/03

Zur Zulässigkeit mietvertraglichen Ausschlusses des Minderungsrechts wegen Mängeln an Mietsache bei Mietzinsrückständen

OLG Koblenz, Urteil vom 08.12.2005 - Aktenzeichen 2 U 163/05

DRsp Nr. 2006/863

Zur Zulässigkeit mietvertraglichen Ausschlusses des Minderungsrechts wegen Mängeln an Mietsache bei Mietzinsrückständen

»Zur Wirksamkeit der Klausel eines Gewerbemietvertrages, nach der der Mieter ein Minderungsrecht nur ausüben kann, wenn er dies mindestens einen Monat vor Fälligkeit dem Vermieter schriftlich angekündigt hat und sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht im Rückstand befindet, und nach der eine Aufrechnung und Zurückbehaltung der Miete gegenüber Forderungen auf Mietzins und Nebenkosten nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig ist.«

Normenkette:

BGB § 307 § 308 § 309 § 310 § 535 § 536 ;

Entscheidungsgründe: