OLG München - Beschluss vom 08.12.2008
32 Wx 156/08
Normen:
WEG § 43 ; GVG § 72 Abs.2 ;
Fundstellen:
MietRB 2009, 108
Vorinstanzen:
LG Regensburg, - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 472/08
AG Straubing, - Vorinstanzaktenzeichen 2 URII 3/07

Zuständigkeit des Beschwerdegerichts nach dem FGG

OLG München, Beschluss vom 08.12.2008 - Aktenzeichen 32 Wx 156/08

DRsp Nr. 2008/24172

Zuständigkeit des Beschwerdegerichts nach dem FGG

»Entscheidet das Amtsgericht in einem Verfahren, das vor dem 2.7.2007 anhängig geworden ist einheitlich auch über einen Erweiterungsantrag, der nach dem 1.7.2007 eingegangen ist, nach den Vorschriften des FGG, so bestimmt sich die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts nach dem FGG. § 72 Abs. 2 GVG n.F. ist in solchen Fällen nicht anzuwenden.«

Normenkette:

WEG § 43 ; GVG § 72 Abs.2 ;

Gründe: