OLG Düsseldorf - Urteil vom 15.10.1987
10 U 50/87
Normen:
BGB § 535 ;
Fundstellen:
ZMR 1988, 22
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 28.01.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 470/86

Zustandekommen eines Mietvertrages mit dem bisherigen Untermieter; Auszug des Hauptmieters

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.1987 - Aktenzeichen 10 U 50/87

DRsp Nr. 2003/11275

Zustandekommen eines Mietvertrages mit dem bisherigen Untermieter; Auszug des Hauptmieters

»Bleiben nach dem Auszug des Hauptmieters die bisherigen Untermieter in den Mieträumen und zahlen weiterhin den Mietzins unmittelbar an den Hauptvermieter, so rechtfertigt das nicht den Schluss, dass stillschweigend das bisherige Hauptmietverhältnis aufgehoben und ein neuer Hauptmietvertrag mit den Untermietern begründet worden sei.«

Normenkette:

BGB § 535 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung hat teilweise Erfolg.

I.