OLG Saarbrücken - Beschluss vom 09.11.2009
5 W 204/09-70
Normen:
FGG § 27 Abs. 1 S. 2; FGG § 27 Abs. 2 Nr. 3; WEG § 28 Abs. 3; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken ? Beschluss - 5 T 575/06 ? 25.05.2009,
AG Saarbrücken, - Vorinstanzaktenzeichen WEG II 1/06

Zustellung an den Verwalater im WEG-Verfahren bei Interessenkollision; Verpflichtung des abberufenen Verwalters zur Neuerstellung von Jahresabrechnungen nach Ungültigerklärung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.11.2009 - Aktenzeichen 5 W 204/09-70

DRsp Nr. 2011/14398

Zustellung an den Verwalater im WEG -Verfahren bei Interessenkollision; Verpflichtung des abberufenen Verwalters zur Neuerstellung von Jahresabrechnungen nach Ungültigerklärung

1. Bei Interessenkollision ist der Verwalter nicht zustellgeeignet in WEG -Verfahren. 2. Ein absoluter Beschwerdegrund liegt nur bei Verweigerung rechtlichen Gehörs, nicht aber bei fehlender formell wirksamer Zustellung vor. 3. Der (Ex-)Verwalter ist auch noch nach 10 Jahren - nach Ungültigerklärung bisheriger Abrechnungsbeschlüsse - zur Erstellung einer Jahresabrechnung verpflichtet.

1. Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts S. vom 25.5.2009 - 5 T 575/06 - wird zurückgewiesen.

2. Die Antragsgegnerin hat die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde zu tragen.

3. Der Geschäftswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 18.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

FGG § 27 Abs. 1 S. 2; FGG § 27 Abs. 2 Nr. 3; WEG § 28 Abs. 3; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 2;

Gründe:

I. Der Antragsteller ist Mitglied der zur Gesamteigentümergemeinschaft D.-N. gehörenden Teileigentümergemeinschaft xxx-Straße 2. Er verlangt von der Antragsgegnerin, die bis zum 1.4.2007 Verwalterin dieser Gemeinschaft war, die (Neu-)Erstellung von Jahresabrechnungen für die Jahre 1997 und 1998.