Zustimmung des Verwalter zur Erstveräußerung eines Wohnungseigentums
BayObLG, Beschluß vom 09.10.1986 - Aktenzeichen BReg 2 Z 121/85
DRsp Nr. 1998/13756
Zustimmung des Verwalter zur Erstveräußerung eines Wohnungseigentums
»Bei durch Vertrag begründetem Wohnungseigentum bedarf in der Regel - anders als nach Vorratsteilung - auch die Erstveräußerung der vereinbarten Zustimmung des Verwalters.