OLG Saarbrücken - Beschluss vom 07.11.2011
5 W 214/11 - 96
Normen:
WEG § 12 Abs. 1;
Fundstellen:
DNotZ 2012, 367
MietRB 2012, 111
ZMR 2012, 381
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 14.03.2011

Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum durch die beiden einzigen Wohnungseigentümer

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 07.11.2011 - Aktenzeichen 5 W 214/11 - 96

DRsp Nr. 2012/5744

Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum durch die beiden einzigen Wohnungseigentümer

Veräußern die beiden einzigen Wohnungseigentümer ihr Wohnungseigentum gleichzeitig, so unterfallen die Verfügungen nicht dem nach § 12 Abs. 1 WEG vereinbarten Zustimmungserfordernis.

Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Saarbrücken vom 14. März 2011 wird aufgehoben.

Normenkette:

WEG § 12 Abs. 1;

Gründe: