Zweckbestimmung als Laden im Wohnungseigentumsrecht - Verkaufskiosk
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 01.12.1995 - Aktenzeichen 3 Wx 337/95
DRsp Nr. 1996/29150
Zweckbestimmung als "Laden" im Wohnungseigentumsrecht - Verkaufskiosk
»1. Die Nutzung von gewerblichen Räumen als Verkaufskiosk ist mit der in der Teilungserklärung getroffenen Zweckbestimmung der Räume als »Laden« nicht zu vereinbaren.«2. Der Umbau eines Fensters, der eine zweckbestimmungswidrige Nutzung des Teileigentums ermöglicht, stellt eine zu beseitigende bauliche Veränderung dar.