Checkliste: Gerichtliche Beschlussanfechtung

Checkliste: Gerichtliche Beschlussanfechtung

 

I.

Sachliche Zuständigkeit

Amtsgericht für Streitigkeiten nach § 43 Abs. 2 Nr. 4 WEG mit § 23 Nr. 2c GVG

II.

Örtliche Zuständigkeit

Gericht, in dessen Bezirk Grundstück belegen ist (§ 43 Abs. 2 Nr. 4 WEG)

III.

Richtiger Beklagter: die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG, vertreten durch den Verwalter nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG

Auch dann, wenn der Beschluss einer Untergemeinschaft mit eigener Beschlusskompetenz angefochten wird (BGH, Urt. v. 11.11.2011 - V ZR 45/11, NJW 2012, 1224; Urt. v. 20.07.2012 - V ZR 231/11, WuM 2012, 575).

Die übrigen Wohnungseigentümer vertreten gemeinschaftlich bei verwalterlosen Gemeinschaften die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (BGH, Urt. v. 16.09.2022 - V ZR 180/21, NJW 2022, 3577, Rdnr. 7).

IV.

Klageerhebungsfrist: ein Monat (§ 45 Satz 1 WEG)

Fristbeginn: Beschlussfassung

(Achtung: Für Beschlüsse nach Mitternacht läuft damit eine neue Frist!)

Hinweis: erfolgt binnen zwei Wochen keine Rückmeldung des Gerichts (Mitteilung des Aktenzeichens) dringend bei Gericht nachfragen, um möglichen berechtigten Einwand der Beklagtenseite zur "Zustellung demnächst" zu vermeiden - andernfalls gilt die Anfechtungsklage als nicht fristgerecht erhoben und wird als unzulässig zurückgewiesen.

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