Checkliste: Abrechnung der Betriebskosten

Checkliste: Abrechnung der Betriebskosten

 

I.

Abrechnung formell ordnungsgemäß

1.

Zusammenstellen der Gesamtkosten

2.

die Angabe und die Erläuterung des zugrunde gelegten Abrechnungsmaßstabs

3.

die Berechnung des Anteils des Mieters

4.

der Abzug der geleisteten Vorauszahlungen

5.

Abrechnung Mieter bis zum Ablauf von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen

6.

verspätete Abrechnung vom Vermieter nicht zu vertreten

7.

wenn verspätet und vom Vermieter zu vertreten, keine Nachforderung

II.

Abrechnung materiell ordnungsgemäß

1.

richtiger Abrechnungsmaßstab

a)

Abrechnungsmaßstab wurde in Mietvertrag vereinbart und angewandt

b)

Abrechnungsmaßstab wurde nachträglich vereinbart und angewandt

c)

Abrechnungsmaßstab wurde in Mietvertrag nicht vereinbart

aa)

Verteilung der Betriebskosten nach dem zwischen den Wohnungseigentümern geltenden Maßstab; Verteilung entspricht billigem Ermessen, ansonsten nach Wohnfläche

bb)

Verteilung entspricht billigem Ermessen, ansonsten Verteilung nach Wohnfläche und Verbrauch

 

Abrechnung nach der Verwalterabrechnung - Zwingender Inhalt (BGH, Urt. v. 04.12.2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127)

2.

Sind Kosten umlagefähige Betriebskosten?

3.

Sind diese Betriebskosten nach dem Mietvertrag auf den Mieter umgelegt?

4.

Erfolgte die Umlage unter Beachtung der HeizkostenV ?

5.

Wurden die Betriebskosten der Höhe nach zutreffend ermittelt?

6.