E. Vermögensbericht

Autor: Weber

I. Zweck

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Ein Vermögensstatus ist weder Gegenstand der Jahresabrechnung noch des Genehmigungsbeschlusses.959)

Anders als im Rahmen einer Bilanz, in der zur Ermittlung des wirtschaftlichen Erfolges einer Periode teilweise Zu- und Abflüsse, die in einer Periode erfolgen, einer anderen Periode zugeordnet werden müssen (sog. Rechnungsabgrenzungspositionen), hat die Jahresabrechnung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht die Funktion, einen unternehmerischen Erfolg zu vermitteln. Sie dient der Kontrolle des Verwalters und der Verteilung von Einnahmen und Ausgaben auf die einzelnen Wohnungseigentümer. Sie ist deshalb als einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aufzustellen.960) Eine Übersicht über die Abrechnungsergebnisse aller Wohnungseigentümer zählt nicht zum notwendigen Bestandteil der Jahresabrechnung, eine solche Übersicht ist zwar zweckmäßig, aber nicht notwendiger Bestandteil der Jahresabrechnung.961)

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