A. Bedeutung der Vermietung im WEG-Recht

Autor: K. Weber

4.1

Das Wohnungseigentumsrecht hat mit seinen Regelungen auch Auswirkungen auf das Mietverhältnis eines Wohnungseigentümers mit seinem Mieter. Zu über 50 % sind Wohnungseigentumseinheiten vermietet,1)

gerade in größeren Wohnungseigentumsanlagen dominiert die Vermietung. Diese Vermietung von Wohnungseigentum ist weder im BGB noch im WEG näher geregelt, denn bei Erlass des WEG stand das Motiv im Vordergrund, breiten Bevölkerungskreisen den Erwerb eines "Eigenheims" zu ermöglichen.2) Folge daraus ist, dass die Regelungen im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht z.B. hinsichtlich der Begrifflichkeiten oder der Abrechnungsarten bisher nicht Hand in Hand laufen. Das hat es sich zur Aufgabe gemacht, unnötige zwischen Wohnungseigentums- und Mietrecht , denn im Hinblick auf die damit einhergehende Vermögensbildung, insbesondere zur Altersvorsorge, sowie angesichts der herrschenden Wohnungsnot ist eine Vermietung rechtspolitisch gewünscht. Vermietende Eigentümer stehen freilich in einem : Zum einen sind sie Vertragspartei eines Mietvertrags und insoweit rechtliche Verpflichtungen eingegangen. Zum anderen müssen sie zugleich als Mitglieder der Eigentümergemeinschaft die aus dem Gemeinschaftsverhältnis folgenden Bindungen beachten.