BGH - Urteil vom 19.02.1975 (VIII ZR 195/73)
Der Beklagte ist Eigentümer eines 38,6 ha großen Bauernhofs. Bis Ende 1957 bewirtschaftete er ihn in der Weise, dass er ca. die Hälfte des Grund und Bodens parzelliert verpachtete und auf der verbliebenen Fläche gegen [...]