BGH - Urteil vom 20.04.1977 (VIII ZR 287/75)
Im Mai 1968 erwarb die Klägerin das Gaststättengrundstück G., H.-Straße, zu Eigentum. Schon die Voreigentümerin P. hatte dort durch ihren Pächter, S. seit Juni 1967 eine Diskothek betrieben. Die Klägerin als neue [...]