BVerfG - Beschluß vom 20.10.1988 (1 BvR 1247/88)
Verfassungsrechtlich bestehen keine Bedenken gegen die Bestimmung des § 564 b Abs. 3 BGB und deren Auslegung und Anwendung durch das Landgericht. Dient sie doch dazu, dem Mieter Klarheit darüber zu verschaffen, ob der [...]