LG Berlin - Urteil vom 26.01.1990 (63 S 216/89)
Die Berufung ist zulässig. Sie ist statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden (§§ 511, 511 a, 516, 518, 519 ZPO). Die Berufung hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Die Klägerin hat keinen [...]