BVerfG - Beschluß vom 03.04.1992 (1 BvR 416/92)
Das Urteil des Kreisgerichts läßt nicht erkennen, daß es auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Art. 14 Abs.1 Satz 1 GG, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches, beruht. Nur [...]