BVerwG - Beschluß vom 30.06.1992 (GmS-OGB 1/91) - DRsp Nr. 1996/9007
BVerwG, Beschluß vom 30.06.1992 - Aktenzeichen GmS-OGB 1/91
DRsp Nr. 1996/9007
»Wohnungen und sonstige Räume in bestehenden Gebäuden können auch dann im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG in sich abgeschlossen sein, wenn die Trennwände und Trenndecken nicht den Anforderungen entsprechen, die das Bauordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes aufstellt.«