KG - Beschluß vom 05.05.1993 (24 W 3913/92)
[1.] »Die AntrSt. beanstandet, daß der angefochtene Beschluß unter Mitwirkung einer Richterin gefaßt worden sei, die nicht an der mündlichen Verhandlung teilgenommen hat, während der dritte Richter, der an der [...]