BVerwG - Beschluß vom 13.08.1996 (8 B 23.96)
Die Beschwerde der Klägerin ist unbegründet. Der Rechtssache kommt die allein geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung nicht zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Grundsätzlich bedeutsam ist eine Rechtssache nur dann, wenn in [...]