BVerfG - Beschluß vom 26.02.1997 (1 BvR 983/96)
Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde (§ 93a Abe. 2.BVerfGG) liegen nicht vor. Insbesondere ist nicht erkennbar, das § 10 Abs. 1 Satz 2 WoBindG auch in dem Verständnis der Regelung, daß den [...]