BayObLG - Beschluß vom 29.09.1999 (2Z BR 103/99)
I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Der Antragsgegnerin gehört unter anderem das Teileigentum Nr. 2 im Erdgeschoß, das in der Teilungserklärung als 'Laden' [...]