OLG Köln - Beschluß vom 16.04.1999 (16 Wx 8/99)
Die form- und fristgerecht eingelegten weiteren sofortigen Beschwerden sind zulässig (§§ 43 Abs.1 Nr.1, 45 Abs.1 WEG, 20, 22 Abs.1, 27, 29 FGG) und führen zur Aufhebung und Sprungzurückverweisung an das Amtsgericht. [...]