BVerfG - Beschluß vom 12.10.2000 (2 BvR 2306/97)
Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. 1. Soweit die Verfassungsbeschwerde rügt, die Hamburger Mietspiegel von 1991, 1993 und 1994 seien fehlerhaft und hätten daher keine Anwendung finden [...]