OLG Köln - Beschluß vom 19.06.2002 (16 Wx 48/02)
Die weitere Beschwerde des Antragsstellers ist zulässig, sie hat auch in der Sache Erfolg. Der Senat ist zur Entscheidung über die weitere Beschwerde in der Sache berufen, obgleich es sich vorliegend nach der Regelung [...]