BGH - Beschluß vom 29.07.2003 (VIII ZB 55/03)
I. Mit seiner Klage hatte der Kläger vom Beklagten unter anderem die Rückzahlung einer Mietsicherheit in Höhe von 1.203,89 DM (615,54 EURO) verlangt. Die Erstattung dieser Kaution hatte der Beklagte wegen zu [...]