KG - Beschluss vom 30.12.2003 (1 W 64/03)
Die weitere Beschwerde ist gemäß §§ 78 bis 80 GBO zulässig. Sie ist aber nicht begründet, denn die angefochtene Entscheidung beruht nicht auf einem Rechtsfehler, auf den die weitere Beschwerde mit Erfolg allein [...]