OLG Köln - Beschluss vom 31.07.2006 (16 Wx 98/06)
Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig, in der Sache jedoch nicht begründet. Die Entscheidung des Landgerichts beruht im Ergebnis nicht auf einer Verletzung des Gesetzes (§§ 27 FGG, 546 ZPO). Die Vorinstanzen [...]