BSG - Urteil vom 05.02.2008 (B 2 U 3/07 R)
I. Streitig ist, wer Bauherr (Unternehmer) eines Bauvorhabens ist. Die Klägerin zu 2) ist die Ehefrau des Klägers zu 1) und die Tochter der Beigeladenen zu 1) und 2). Letztere sind Eigentümer des Grundstücks in V, das [...]