OLG Köln - Beschluss vom 05.05.2008 (16 Wx 47/08)
I. In formeller Hinsicht ist die sofortige weitere Beschwerde unbedenklich. Zwar liegt die unmittelbar materielle Beschwer der Rechtsmittelführer möglicherweise unter 750,- EUR, wenn allein auf das Fehlen bestimmter [...]