OLG München - Beschluss vom 15.01.2008 (32 Wx 129/07)
I. Antragstellerin und Antragsgegner sind Wohnungseigentümer in einem Altbau mit 9 Sondereigentumseinheiten. Die Antragstellerin, der die beiden im Dachgeschoss liegenden Wohnungen Nr. 8 und Nr. 9 gehören, hatte im [...]