BGH - Beschluss vom 17.03.2015 (VIII ZR 251/14)
Der Senat beabsichtigt, die Revision der Kläger durch einstimmigen Beschluss gemäß § 552a ZPO zurückzuweisen. 1. Es besteht kein Grund für die Zulassung der Revision. Das Berufungsgericht hat die Revision zur Klärung [...]