BSG - Urteil vom 08.07.2020 (B 12 R 4/19 R)
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. April 2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Revisionsverfahren nicht zu erstatten. I Die [...]